Aktualisierte Fassung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GGG German Generator GmbH
Stand: Juni 2026
AGB als PDF öffnenI. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der GGG German Generator GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“).
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
2. Form von Erklärungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (einschließlich E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Eigentums- und Urheberrechte
An Angeboten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Kalkulationen, Software, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Übermittlungsrisiko
Die fehlerhafte Übermittlung von Bestellungen, Weisungen oder sonstigen Erklärungen per Telefon, E-Mail, Messenger-Dienst, Fax oder sonstigen Kommunikationsmitteln erfolgt auf Risiko des Käufers.
5. Forderungsabtretung
Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
II. Vertragsschluss
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Bestellung
Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
4. Technische Änderungen
Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen, Änderungen von Gewicht, Abmessungen, Farbe oder Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich, technisch erforderlich oder für den Käufer zumutbar sind.
5. Übertragung von Rechten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertragsverhältnis bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6. Stornierungen
Bei kundenspezifischen Ausführungen, Sonderanfertigungen oder bereits in Produktion befindlichen Liefergegenständen ist eine Stornierung ausgeschlossen.
In allen übrigen Fällen sind wir berechtigt, mindestens 30 % des Nettoauftragswertes als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7. Annahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder kommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, mindestens 30 % des Nettoauftragswertes als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Alle Preise verstehen sich netto ab Herstellerwerk oder Lager zuzüglich Verpackung, Transportkosten, Versicherung, Zöllen, Steuern, Abgaben und sonstigen Nebenkosten.
2. Lieferkonditionen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen EXW Herstellerwerk (Incoterms® 2020).
Wird auf Wunsch des Käufers eine andere Lieferkondition vereinbart oder organisiert der Verkäufer den Transport, werden die entsprechenden Transport-, Versicherungs- und Nebenkosten gesondert ausgewiesen und berechnet.
Die jeweils vereinbarte Lieferkondition gemäß Incoterms® 2020 ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
3. Öffentliche Abgaben
Öffentliche Abgaben, Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern und sonstige behördliche Kosten im Bestimmungsland trägt der Käufer.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind:
- 30 % des Nettoauftragswertes bei Auftragserteilung,
- weitere 70 % vor Versand bzw. nach Anzeige der Versandbereitschaft
zur Zahlung fällig.
5. Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers
Der Verkäufer ist berechtigt, die Auslieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
6. Zahlungseingang
Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.
7. Bankspesen
Bankgebühren, Wechsel-, Diskont-, Transfer- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.
8. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie sämtliche gesetzlichen Verzugsschäden.
9. Reklamationen und Zahlungen
Die Geltendmachung von Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung, Kürzung oder Verzögerung fälliger Zahlungen.
10. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
IV. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
1. Lieferzeiten
Lieferzeitangaben sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte und beruhen auf den Angaben unserer Hersteller und Vorlieferanten.
2. Verbindliche Liefertermine
Verbindliche Liefertermine bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Mitwirkungspflichten
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Käufers voraus.
4. Lieferverzögerungen
Lieferverzögerungen aufgrund von Produktionsverzögerungen, Materialengpässen, Transportproblemen, Export- oder Importbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen, Lieferverzögerungen unserer Hersteller oder Vorlieferanten sowie sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches begründen keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer.
5. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Energiekrisen, Cyberangriffe, Rohstoffmangel, Transportengpässe oder vergleichbare Ereignisse verlängern Lieferfristen angemessen.
6. Rücktritt wegen Lieferverzugs
Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzugs setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 45 Kalendertagen gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist.
Das Recht des Käufers auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs bleibt nach Maßgabe dieser AGB ausgeschlossen.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den ersten Frachtführer oder mit Verlassen des Herstellerwerks auf den Käufer über.
8. Versandverzögerung
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
9. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.
10. Lagerkosten
Lagerkosten infolge verspäteter Abnahme oder Versandverzögerungen durch den Käufer gehen zu dessen Lasten.
11. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
12. Transportschäden
Sichtbare Transportschäden, Fehlmengen oder sonstige erkennbare Mängel sind vor Unterzeichnung des Frachtbriefs (CMR) schriftlich zu dokumentieren und unverzüglich dem Verkäufer sowie dem Frachtführer mitzuteilen.
13. Entladung
Der Käufer stellt sicher, dass eine für Schwerlastfahrzeuge geeignete Zufahrt sowie eine geeignete Entladeeinrichtung vorhanden sind.
Sämtliche Kosten und Risiken der Entladung trägt der Käufer.
14. Abnahmefiktion
Die Lieferung gilt als abgenommen:
- mit Unterzeichnung des Frachtbriefs (CMR) oder sonstiger Lieferdokumente durch den Käufer oder dessen Beauftragte,
- spätestens mit Entladung am vereinbarten Bestimmungsort,
- hilfsweise mit Inbetriebnahme, Weiterveräußerung oder produktiver Nutzung des Liefergegenstandes,
sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich konkrete Mängel rügt, welche die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigen.
V. Montage und Inbetriebnahme
1. Allgemeines
Soweit Montage-, Inbetriebnahme-, Service- oder sonstige technische Leistungen vereinbart wurden, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
2. Mitwirkungspflichten des Käufers
Der Käufer hat auf eigene Kosten sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu schaffen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Hebezeuge und Kräne,
- Energieversorgung,
- Kraftstoffe,
- Arbeitsbühnen,
- Hilfspersonal,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Lager- und Aufbewahrungsräume,
- erforderliche Zufahrtswege,
- alle notwendigen Genehmigungen.
3. Montageplatz
Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Montage- bzw. Aufstellungsort frei zugänglich, betriebsbereit und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.
4. Verzögerungen
Verzögerungen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Käufers.
Hierdurch entstehende Mehrkosten, Wartezeiten, zusätzliche Reisen oder sonstige Aufwendungen sind vom Käufer zu tragen.
VI. Gewährleistung
1. Gewährleistungsfristen
Die Gewährleistungsfrist für industrielle Stromerzeugungsaggregate (Diesel- und Gasaggregate) beträgt 18 Monate ab Werkablieferung bzw. Verlassen des Herstellerwerks oder 12 Monate ab Inbetriebnahme des Liefergegenstandes, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
Der Käufer ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf Verlangen des Verkäufers durch geeignete Nachweise, insbesondere Inbetriebnahmeprotokolle, Serviceberichte, Betriebsstundenzähler oder Controllerdaten, nachzuweisen.
Kann der Käufer den Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht nachweisen, gilt das Datum der Werkablieferung bzw. des Verlassens des Herstellerwerks als maßgeblich.
Für tragbare Generatoren (Portable Generators) beträgt die Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist 12 Monate ab Werkablieferung bzw. Verlassen des Herstellerwerks.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist für tragbare Generatoren nicht maßgeblich.
Für Ersatzteile beträgt die Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist 12 Monate ab Werkablieferung bzw. Verlassen des Herstellerwerks.
2. Komponenten von Drittlieferanten
Für Komponenten und Bauteile von Drittlieferanten, insbesondere Motoren, Generatoren, Steuerungen, Batterien und sonstige Fremdkomponenten, gelten ergänzend die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Soweit gesetzlich zulässig, beschränken sich die Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Käufers hinsichtlich solcher Komponenten auf den Umfang der vom jeweiligen Hersteller gewährten Garantie.
3. Mängelanzeige
Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Die Mängelanzeige hat unter Angabe der Seriennummer des Liefergegenstandes sowie einer möglichst genauen Beschreibung des Mangels zu erfolgen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorlage von Fotos, Videos, Betriebsdaten oder sonstigen Nachweisen zu verlangen.
4. Von der Gewährleistung ausgeschlossene Teile
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Verschleißteile,
- Filter,
- Batterien,
- Sicherungen,
- Keilriemen,
- Dichtungen,
- Betriebsstoffe,
- Schmierstoffe,
- Kühlmittel,
- sonstige Verbrauchsmaterialien.
5. Ausschluss von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
Gewährleistungs- und Garantieansprüche entfallen insbesondere:
- bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile,
- bei Verwendung nicht freigegebener Kraftstoffe, Schmierstoffe oder Kühlmittel,
- bei nicht autorisierten Reparaturen oder technischen Veränderungen,
- bei Nichtbeachtung der Betriebs-, Wartungs- und Servicevorschriften,
- bei Überlastung oder unsachgemäßem Betrieb,
- bei außergewöhnlichen Umgebungsbedingungen, insbesondere salzhaltiger Atmosphäre, korrosiven Umgebungen, hoher Staubbelastung, hoher Luftfeuchtigkeit oder extremen Temperaturen,
- bei Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder sonstige äußere Einwirkungen,
- bei fehlerhaftem Anschluss oder fehlerhafter Installation durch Dritte,
- wenn der Liefergegenstand länger als sechs Monate nach Werkablieferung eingelagert wird und die vom Hersteller vorgeschriebenen Lagerungs- und Konservierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden.
6. Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Ort der Gewährleistungsarbeiten
Gewährleistungs- und Garantiearbeiten erfolgen grundsätzlich nach Wahl des Verkäufers:
- am Einsatzort,
- in einer vom Verkäufer benannten Servicewerkstatt oder
- im Herstellerwerk.
8. Kosten der Gewährleistung
Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Käufer sämtliche Kosten für:
- Demontage,
- Verpackung,
- Transport,
- Versand,
- Zollabwicklung,
- Wiedereinbau,
- Krane,
- Hebezeuge,
- Hilfsmittel,
- Reise- und Fahrtkosten,
- Unterkunftskosten,
- Verpflegungskosten,
- sonstige Nebenkosten,
die im Zusammenhang mit der Durchführung von Gewährleistungs- oder Garantiearbeiten entstehen.
Der Verkäufer trägt ausschließlich die Kosten der nach seiner Wahl ersetzten oder reparierten Komponenten sowie die hierfür erforderliche Arbeitszeit.
9. Nicht von der Gewährleistung umfasst
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind insbesondere:
- Aus- und Einbaukosten,
- Transport- und Versandkosten,
- Reisekosten,
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten,
- Kosten für Kräne, Hebezeuge oder sonstige Hilfsmittel,
- Kosten für Mietaggregate oder Ersatzanlagen,
- Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
- Nutzungsausfälle,
- entgangener Gewinn,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden.
10. Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist
Durch Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder den Austausch von Komponenten wird die ursprüngliche Gewährleistungs- oder Garantiefrist weder verlängert noch neu in Gang gesetzt.
11. Rechte des Käufers
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Käufer den Kaufpreis angemessen mindern oder bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
VII. Haftung
1. Unbeschränkte Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
2. Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Haftungsausschluss
Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.
4. Insbesondere ausgeschlossen
Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für:
- Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
- Nutzungsausfälle,
- entgangenen Gewinn,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- Vertragsstrafen gegenüber Dritten,
- Schäden infolge verspäteter Lieferung.
5. Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Verkäufers.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
2. Verarbeitung
Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des Gesetzes, ohne dass hieraus Verpflichtungen für den Verkäufer entstehen.
3. Weiterveräußerung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten.
4. Verpfändung und Sicherungsübereignung
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
5. Zugriffe Dritter
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
6. Zahlungsverzug und Insolvenz
Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. Auslandsgeschäfte
Soweit das Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht anerkennt, gilt eine wirtschaftlich gleichwertige Sicherung als vereinbart.
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, die zur Begründung und Aufrechterhaltung eines entsprechenden Sicherungsrechts erforderlich sind.
IX. Exportkontrolle und Sanktionen
1. Einhaltung von Exportvorschriften
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie sonstiger einschlägiger nationaler und internationaler Vorschriften einzuhalten.
2. Verbotene Verwendungen
Der Käufer wird die Liefergegenstände weder unmittelbar noch mittelbar:
- an sanktionierte Personen, Unternehmen oder Organisationen liefern,
- in sanktionierte Länder exportieren oder reexportieren,
- für militärische, terroristische oder sonstige rechtswidrige Zwecke verwenden,
- unter Verstoß gegen geltende Exportkontrollvorschriften weiterverkaufen oder weitergeben.
3. Mitwirkungspflichten
Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung exportkontrollrechtlicher Anforderungen erforderlich sind.
4. Vertragsbeendigung
Verstößt der Käufer gegen die vorstehenden Verpflichtungen, ist der Verkäufer berechtigt:
- Lieferungen auszusetzen,
- vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
- Schadensersatz geltend zu machen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
X. Datenschutz
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung, Abwicklung von Gewährleistungs- und Serviceleistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
3. Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Verkäufers.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Düsseldorf, Deutschland.
2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, Deutschland.
Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder am Ort seiner Niederlassung zu verklagen.
3. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Ausschluss des UN-Kaufrechts
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Außervertragliche Ansprüche
Die Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts gilt, soweit gesetzlich zulässig, auch für außervertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
2. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich in einer anderen Sprache bereitgestellt, dient die fremdsprachige Fassung ausschließlich Informationszwecken.
Im Falle von Widersprüchen, Unklarheiten oder Auslegungsunterschieden ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
4. Geltung für zukünftige Geschäfte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
